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§ 45 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Anrechnung Arbeitszeit

Pflichten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
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§ 45 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Anrechnung Arbeitszeit

1. Der Hochschulrat legt für Personen mit Lehrverpflichtung im Rahmen der Aus- und Weiterbildung Richtlinien für die Anrechnung einer Lektion und allen damit in Zusammenhang stehenden Arbeiten fest.

2. Die Hochschulleitung legt auf dieser Grundlage für die verschiedenen Veranstaltungen Faktoren fest.

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