414.27
CH-TG
§ 44 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Arbeitszeit
Pflichten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
§ 44 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Arbeitszeit
1. Die jährliche Bruttoarbeitszeit beträgt auf der Basis von 42 Stunden pro Woche und bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % 2184 Stunden.
2. Für das Fachpersonal, die Lernenden und Praktikanten und Praktikantinnen gilt das Modell der Jahresarbeitszeit gemäss RSV. Die Hochschulleitung kann für einzelne Anstellungsverhältnisse Abweichungen vorsehen.
3. Es gilt die Arbeitszeiterfassungspflicht. Davon ausgenommen sind Dozenten und Dozentinnen, Lehrbeauftragte, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Wissenschaftliche Assistenten und Assistentinnen sowie die Mitglieder der Hochschulleitung.
4. Die Hochschulleitung erlässt ergänzende Regelungen.