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§ 4 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Hochschulleitung

Allgemeines
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§ 4 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Hochschulleitung

1. Die Hochschulleitung besteht aus dem Rektor oder der Rektorin, Prorektoren und Prorektorinnen und einem Verwaltungsdirektor oder einer Verwaltungsdirektorin.

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