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§ 39 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Aufgaben und Treuepflicht

Pflichten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
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§ 39 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Aufgaben und Treuepflicht

1. Die Pflichten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen richten sich nach dem Anstellungsentscheid, dem Stellenbeschrieb, den Leistungsvorgaben sowie den Leitbildern der Hochschule. Sie werden konkretisiert durch Weisungen der Vorgesetzten.

2. Unter Vorbehalt abweichender Vereinbarungen haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die ihnen übertragenen Aufgaben persönlich zu erfüllen.

3. Sie sind zu treuer, sorgfältiger und wirtschaftlicher Arbeitsleistung verpflichtet. Dabei haben sie die Interessen der Pädagogischen Hochschule zu wahren sowie alles zu unterlassen, was diese beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte.

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