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§ 37 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Funktionszulagen

Besoldung
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§ 37 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Funktionszulagen

1. Funktionszulagen sind ausschliesslich an eine Funktion mit Leitungsaufgaben und an die Dauer ihrer Ausübung gebunden.

2. Der Hochschulrat erlässt ergänzende Richtlinien.

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