414.27
CH-TG
§ 36 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Kompetenzzulagen
Besoldung
§ 36 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Kompetenzzulagen
1. Der Hochschulrat kann zur Gewinnung oder zur Erhaltung besonders qualifizierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Ausnahmefällen eine Besoldungszulage bis zu 15 % des Maximums der betreffenden Besoldungsklasse gewähren.