Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.27 CH-TG

§ 35 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Leistungsprämien

Besoldung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (47 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 35 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Leistungsprämien

1. Einmalige Prämien für besondere Einzel- oder Teamleistungen können namentlich ausgerichtet werden für anforderungs- und erfolgreiche Projektarbeiten, für Tätigkeiten, die einen überdurchschnittlichen Aufwand oder ein besonderes Engagement bedingen, oder für Tätigkeiten und Anforderungen, die weit über das Aufgabengebiet gemäss Stellenbeschreibung hinausgehen.

2. Der Hochschulrat erlässt ergänzende Richtlinien.

← § 34 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau Geltungsbereich § 36 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →