414.27
CH-TG
§ 35 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Leistungsprämien
Besoldung
§ 35 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Leistungsprämien
1. Einmalige Prämien für besondere Einzel- oder Teamleistungen können namentlich ausgerichtet werden für anforderungs- und erfolgreiche Projektarbeiten, für Tätigkeiten, die einen überdurchschnittlichen Aufwand oder ein besonderes Engagement bedingen, oder für Tätigkeiten und Anforderungen, die weit über das Aufgabengebiet gemäss Stellenbeschreibung hinausgehen.
2. Der Hochschulrat erlässt ergänzende Richtlinien.