414.27
CH-TG
§ 32 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Einreihung
Besoldung
§ 32 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Einreihung
1. Es bestehen 27 Besoldungsklassen gemäss Anhang 2 BesVO.
2. Es gelten folgende Zuordnungen
1. Rektor oder Rektorin: Lohnklasse 26 oder 27
2. übrige Mitglieder der Hochschulleitung: Lohnklasse 23 bis 25
3. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: Lohnklasse 19 bis 22
4. Wissenschaftliche Assistenten und Assistentinnen: Lohnklasse 17 bis 18
3. Für Dozenten und Dozentinnen sowie Lehrbeauftragte gilt die Lohntabelle gemäss Anhang 1.