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§ 32 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Einreihung

Besoldung
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§ 32 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Einreihung

1. Es bestehen 27 Besoldungsklassen gemäss Anhang 2 BesVO.

2. Es gelten folgende Zuordnungen

1. Rektor oder Rektorin: Lohnklasse 26 oder 27

2. übrige Mitglieder der Hochschulleitung: Lohnklasse 23 bis 25

3. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: Lohnklasse 19 bis 22

4. Wissenschaftliche Assistenten und Assistentinnen: Lohnklasse 17 bis 18

3. Für Dozenten und Dozentinnen sowie Lehrbeauftragte gilt die Lohntabelle gemäss Anhang 1.

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