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CH-TG
§ 30 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Besoldungsteile und Zulagen
Besoldung
§ 30 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Besoldungsteile und Zulagen
1. Die Besoldung des Personals der Pädagogischen Hochschule besteht aus
1. Grundbesoldung
2. Sozialzulagen
3. Entschädigungen für Auslagen zu dienstlichen Zwecken
4. * Funktionszulagen für Dozenten und Dozentinnen mit Leitungsaufgaben
5. * Entschädigungen für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Mitwirkungsorganisation gemäss § 8 des Geschäftsreglementes der Pädagogischen Hochschule Thurgau[8]
2. Als Grundbesoldung gilt der Ansatz nach der Besoldungsklasse.