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§ 30 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Besoldungsteile und Zulagen

Besoldung
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§ 30 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Besoldungsteile und Zulagen

1. Die Besoldung des Personals der Pädagogischen Hochschule besteht aus

1. Grundbesoldung

2. Sozialzulagen

3. Entschädigungen für Auslagen zu dienstlichen Zwecken

4. * Funktionszulagen für Dozenten und Dozentinnen mit Leitungsaufgaben

5. * Entschädigungen für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Mitwirkungsorganisation gemäss § 8 des Geschäftsreglementes der Pädagogischen Hochschule Thurgau[8]

2. Als Grundbesoldung gilt der Ansatz nach der Besoldungsklasse.

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