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§ 29 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Rechtsschutz

Rechte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
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§ 29 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Rechtsschutz

1. Gegen personalrechtliche Entscheide einzelner Mitglieder der Hochschulleitung kann innert zehn Tagen schriftlich und begründet Einsprache bei der Hochschulleitung erhoben werden.

2. Gegen Einspracheentscheide kann Rekurs bei der Personalrekurskommission erhoben werden.

3. Im Übrigen richtet sich der Rechtsschutz betreffend personalrechtliche Entscheide nach dem VRG.

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