414.27
CH-TG
§ 28 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Titel
Rechte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
§ 28 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Titel
1. Der Hochschulrat kann Dozenten und Dozentinnen, Prorektoren und Prorektorinnen sowie dem Rektor oder der Rektorin den Titel eines Professors oder einer Professorin verleihen.
2. Der Hochschulrat erlässt ergänzende Richtlinien.