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§ 1 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Geltungsbereich

Allgemeines
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§ 1 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Geltungsbereich

1. Dieses Reglement legt die Anstellungsbedingungen der an der Pädagogischen Hochschule Thurgau tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fest.

2. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind namentlich

1. Rektor oder Rektorin

2. Verwaltungsdirektor oder Verwaltungsdirektorin

3. Prorektoren und Prorektorinnen

4. Dozenten und Dozentinnen

5. Lehrbeauftragte

6. Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

7. Wissenschaftliche Assistenten und Assistentinnen

8. Fachpersonal

9. Lernende

10. Praktikanten und Praktikantinnen

Geltungsbereich § 2 Personalreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

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