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§ 9a Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Zulassungsentscheid

Allgemeine Bestimmungen
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§ 9a Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Zulassungsentscheid

1. Sind die Zulassungsvoraussetzungen zweifelsfrei erfüllt, wird die Aufnahme bestätigt.

2. Ergeben sich Zweifel an der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, entscheidet die Aufnahmekommission. Ausserdem entscheidet sie über die Nichtzulassung aufgrund der Aufnahmebeschränkung für Personen mit Wohnsitz im Ausland.

3. Gegen Entscheide der Aufnahmekommission kann innert zehn Tagen bei der Hochschulleitung Einsprache geführt werden.

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