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§ 5b Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Zulassung zum nachträglichen Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 5b Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Zulassung zum nachträglichen Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung

1. Zum Erwerb einer Lehrbefähigung für zusätzliche Fächer wird zugelassen, wer über ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I verfügt.

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