414.26
CH-TG
§ 5b Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Zulassung zum nachträglichen Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung
Allgemeine Bestimmungen
§ 5b Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Zulassung zum nachträglichen Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung
1. Zum Erwerb einer Lehrbefähigung für zusätzliche Fächer wird zugelassen, wer über ein von der EDK anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I verfügt.