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§ 35 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Lehrdiplom und Diplomzeugnis

Studienabschluss und Titel
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§ 35 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Lehrdiplom und Diplomzeugnis

1. Das Lehrdiplom wird gemäss den Vorgaben des Reglements der EDK über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen ausgestellt und enthält zusätzlich insbesondere das Thema der Masterarbeit.

2. Das Diplomzeugnis enthält die Abschlussnoten aller Studienfächer und der Diplomprüfung.

3. Im Diplomzusatz («Diploma Supplement») werden die erreichten Leistungen näher umschrieben.

4. Wer den Studiengang erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, sich als «diplomierter Lehrer für die Sekundarstufe I (EDK)» oder «diplomierte Lehrerin für die Sekundarstufe I (EDK)» zu bezeichnen.

5. Zudem wird der Titel «Master of Arts PHTG in Secondary Education» verliehen.

6. Lehrbefähigungen für zusätzliche Fächer der Sekundarstufe I werden mit einem Erweiterungsdiplom nach den Vorgaben der EDK bescheinigt.

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