414.26
CH-TG
§ 34 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Bestehen und Wiederholung
Diplomprüfungen
§ 34 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Bestehen und Wiederholung
1. Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn sie mindestens mit der Note E beurteilt wurde.
2. Wer unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder sich anderweitig unerlaubte Vorteile verschafft, hat die Prüfung nicht bestanden.
3. Eine nicht bestandene Diplomprüfung kann einmal wiederholt werden.
4. Bei erneutem Nichtbestehen ordnet die Hochschulleitung den Ausschluss vom Studium an der PHTG an.