414.26
CH-TG
§ 3 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Anmeldung
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Anmeldung
1. Der Prorektor oder die Prorektorin Ausbildung legt die Anmeldetermine fest und publiziert sie.
2. Der Anmeldung sind sämtliche für die Aufnahme erforderlichen Unterlagen beizulegen, so namentlich Nachweise über Ausbildungsabschlüsse, andere Qualifikationen oder die Berufserfahrung und den Allgemeinbildungsstand. Es können zusätzliche Unterlagen verlangt werden.
3. Zur Abklärung der Vertrauenswürdigkeit und des Leumunds ist ein aktueller Strafregisterauszug oder bei Wohnsitz im Ausland eine gleichwertige Urkunde vorzulegen. Die Aufnahmekommission kann weitere Abklärungen anordnen und insbesondere Einsicht in Strafurteile verlangen.
4. Die Kosten für die einzureichenden Unterlagen und Abklärungen trägt der Kandidat oder die Kandidatin.