414.26
CH-TG
§ 28 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Verbesserung
Masterarbeit
§ 28 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Verbesserung
1. Ungenügende Arbeiten werden unter Ansetzung einer Nachfrist zur einmaligen Verbesserung zurückgewiesen.
2. Bleibt die verbesserte Arbeit ungenügend oder unterbleibt die Verbesserung, ordnet die Hochschulleitung den Ausschluss vom Studium an der PHTG an.