414.26
CH-TG
§ 27 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Annahme
Masterarbeit
§ 27 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Annahme
1. Die Annahme der Masterarbeit wird bestätigt.
2. Masterarbeiten gelten als angenommen, wenn sie
1. fristgerecht abgegeben wurden und
2. mindestens mit der Note E beurteilt wurden.
3. Masterarbeiten werden nicht angenommen, wenn sie ohne wichtigen Grund nach Ablauf der gesetzten Frist abgegeben wurden oder wenn unerlaubte Hilfsmittel verwendet wurden.
4. Wird innert gesetzter Frist ein Gesuch gestellt, kann die Annahmefrist in begründeten Fällen verlängert werden.