414.26
CH-TG
§ 26 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Masterarbeit
Masterarbeit
§ 26 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Masterarbeit
1. Mit der Masterarbeit weisen die Studenten und Studentinnen nach, dass sie eine berufsrelevante Fragestellung unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse bearbeiten können. Die Masterarbeit muss zwingend einen zielstufenspezifischen berufspraktischen Bezug aufweisen.
2. Die Hochschulleitung erlässt Richtlinien zum Verfassen der Masterarbeit.