Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.26 CH-TG

§ 25 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Abschluss Bachelorstudium im Rahmen des Integrierten Bachelor-Master-Studiengangs Sekundarstufe I

Zwischenabschluss
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (38 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 25 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Abschluss Bachelorstudium im Rahmen des Integrierten Bachelor-Master-Studiengangs Sekundarstufe I

1. Das Bachelorstudium gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn

1. * die Berufseignungsabklärung erfolgreich abgeschlossen wurde,

2. * Studienleistungen im Umfang von mindestens 180 ECTS-Kreditpunkten erworben und

3. die entsprechenden Leistungen im Portfolio erbracht wurden.

1bis

Es wird der Titel «Bachelor of Arts PHTG in Secondary Education» verliehen. Dieser Titel ist nicht mit einer Lehrbefähigung verbunden.

2-3

...

← § 24 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung § 26 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →