414.26
CH-TG
§ 24 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Anrechnung bereits erbrachter Leistungen
Leistungsnachweise
§ 24 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Anrechnung bereits erbrachter Leistungen
1. Bereits vor dem Studium erbrachte formale Studien- und Bildungsleistungen sowie validierte Unterrichtspraxis können gemäss den Vorgaben von Art. 12 Abs. 1 des Reglements der EDK über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen angerechnet werden.
2. Die Hochschulleitung regelt das Anrechnungsverfahren durch Richtlinien.