414.26
CH-TG
§ 1a Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Aufnahmekommission
Allgemeine Bestimmungen
§ 1a Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Aufnahmekommission
1. Für das Zulassungs- und Aufnahmeverfahren wird eine Aufnahmekommission eingesetzt.
2. Sie setzt sich zusammen aus dem Prorektor oder der Prorektorin Ausbildung und den Leitern oder Leiterinnen Aufnahmeverfahren aller Studiengänge.