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CH-TG
§ 18 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Leistungsnachweise
Leistungsnachweise
§ 18 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Leistungsnachweise
1. Ein Leistungsnachweis belegt die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul oder mehreren Modulen.
2. Leistungsnachweise werden vom zuständigen Dozenten oder der zuständigen Dozentin durchgeführt.
3. Der Prorektor oder die Prorektorin Ausbildung kann den Zusammenzug von Leistungsnachweisen mehrerer Module für die Qualifikation anordnen. Er oder sie regelt die Verrechnung der Qualifikationen der Leistungsnachweise zu einer zusammenfassenden Qualifikation.
4. ...
5. Wer unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder sich anderweitig unerlaubte Vorteile verschafft, hat den Leistungsnachweis nicht erfüllt.