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§ 13 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Ordentliche Abklärung

Berufseignungsabklärung
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§ 13 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Ordentliche Abklärung

1. Die ordentliche Abklärung erfolgt zu Beginn des Studiums.

2. Die Beurteilung der vorausgesetzten Berufseignung basiert auf einer Standortbestimmung, die sich aus folgenden Elementen zusammensetzt

1. Selbsteinschätzung des Studenten oder der Studentin im Rahmen eines Berichtes

2. * Einschätzung der Dozenten und Dozentinnen, die den Studenten oder die Studentin unterrichten

3. Beurteilung der Leistungen in den Praktika

4. Einschätzung eines Mentors oder einer Mentorin

5. Sprachkompetenzprüfung Deutsch

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