414.26
CH-TG
§ 11a Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Beginn des Studiums
Allgemeine Bestimmungen
§ 11a Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Beginn des Studiums
1. Der reguläre Eintritt ins Studium erfolgt zu Beginn des Herbstsemesters.
2. Abweichungen sind möglich, insbesondere bei Wiederaufnahme des Studiums, bei Wechsel von einer anderen Pädagogischen Hochschule und beim Erwerb einer weiteren Lehrbefähigung.