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§ 1 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung

1. Der Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) führt zur Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I (Schuljahre 9 bis 11) gemäss dem Reglement der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen.

2. Es können zusätzlich Lehrbefähigungen für weitere Fächer der Sekundarstufe I erworben werden.

3. Ziele, Umfang, Struktur und Profilbildung des im Modulsystem konzipierten Studiengangs und Studiengangvarianten werden in Studienplänen geregelt.

Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung § 1a Reglement über den Studiengang Sekundarstufe I der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

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