414.25
CH-TG
§ 3 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe II der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Fachwissenschaftlicher Abschluss
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe II der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Fachwissenschaftlicher Abschluss
1. Vor der Diplomierung muss das Fachstudium an einer schweizerischen Universität oder einer gleichwertigen ausländischen Institution auf Masterstufe abgeschlossen sein.
2. Der Erwerb des Lehrdiploms in genau einem Fach setzt eine fachwissenschaftliche Ausbildung im Umfang von mindestens 120 Kreditpunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) voraus, erworben auf Bachelor- und Masterstufe.
3. Der Erwerb des Lehrdiploms in zwei Fächern setzt eine fachwissenschaftliche Ausbildung im Umfang von mindestens 120 ECTS-Kreditpunkten für das Erstfach und 90 ECTS-Kreditpunkten für das Zweitfach voraus, erworben auf Bachelor- und Masterstufe.
4. Die Hochschulleitung erlässt ergänzende Richtlinien.