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§ 22 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe II der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Anrechnung bereits erbrachter Leistungen

Leistungsnachweise
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§ 22 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe II der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Anrechnung bereits erbrachter Leistungen

1. Bereits vor dem Studium erbrachte formale Studien- und Bildungsleistungen sowie validierte Unterrichtspraxis können gemäss den Vorgaben von Art. 12 Abs. 1 des Reglements der EDK über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen angerechnet werden.

2. Die Hochschulleitung erlässt ergänzende Richtlinien.

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