414.25
CH-TG
§ 2 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe II der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Zulassung
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe II der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Zulassung
1. Zum Studiengang Sekundarstufe II wird zugelassen, wer mindestens über einen fachwissenschaftlichen Zwischenabschluss einer schweizerischen Hochschule oder einer gleichwertigen ausländischen Institution verfügt. Als Zwischenabschluss gilt ein erfolgreicher Abschluss des Bachelor- oder Grundstudiums in Studienrichtungen, welche die fachwissenschaftliche Voraussetzung für den Unterricht in einem oder zwei Fächern gemäss Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen darstellen.
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4. Die Hochschulleitung erlässt ergänzende Richtlinien.