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§ 1 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe II der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 Reglement über den Studiengang Sekundarstufe II der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung

1. Der Studiengang Sekundarstufe II führt zur Lehrbefähigung für Maturitätsschulen gemäss Reglement der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen.

1bis. Das Lehrdiplom wird für ein oder zwei Fächer erworben.

2. Es kann zusätzlich die Lehrbefähigung für Berufsmaturitätsschulen erworben werden. Ebenso können Facherweiterungen absolviert werden.

3. Ziele, Umfang und Struktur des im Modulsystem konzipierten Studiengangs sowie Fächerangebot werden im Studienplan geregelt.

Ziele, Umfang und Struktur der Ausbildung § 1a Reglement über den Studiengang Sekundarstufe II der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

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