414.243
CH-TG
§ 8 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Schadenersatz
§ 8 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Schadenersatz
1. Eine allfällige Schadenersatzpflicht der oder des Fehlbaren richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 41 ff. des schweizerischen Obligationenrechts.