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§ 7 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Entscheid

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§ 7 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Entscheid

1. Nach Abschluss der Untersuchung erlässt die Schulleitung einen Entscheid über Bestrafung oder Freispruch.

2. Die Strafe richtet sich nach der Schwere des Verstosses, den Beweggründen und dem bisherigen Verhalten der beschuldigten Person sowie nach Umfang und Wichtigkeit der gefährdeten oder verletzten Interessen der PHTG.

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