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CH-TG
§ 4 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Disziplinarstrafen
§ 4 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Disziplinarstrafen
1. Es können folgende Disziplinarstrafen verhängt werden
1. schriftlicher Verweis;
2. Ausschluss von Lehrveranstaltungen oder von der Benützung von Einrichtungen der Hochschule;
3. Ausschluss vom Studium und von Prüfungen für die Dauer von mindestens einem Semester;
4. Busse bis Fr. 1'000;
5. Androhung des definitiven Ausschlusses aus dem Studium (Ultimatum);
6. definitiver Ausschluss aus dem Studium.
2. Es können verschiedene Strafen miteinander verbunden werden.