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§ 4 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Disziplinarstrafen

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§ 4 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Disziplinarstrafen

1. Es können folgende Disziplinarstrafen verhängt werden

1. schriftlicher Verweis;

2. Ausschluss von Lehrveranstaltungen oder von der Benützung von Einrichtungen der Hochschule;

3. Ausschluss vom Studium und von Prüfungen für die Dauer von mindestens einem Semester;

4. Busse bis Fr. 1'000;

5. Androhung des definitiven Ausschlusses aus dem Studium (Ultimatum);

6. definitiver Ausschluss aus dem Studium.

2. Es können verschiedene Strafen miteinander verbunden werden.

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