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§ 3 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Verjährung

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§ 3 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Verjährung

1. Disziplinarvergehen verjähren innerhalb eines Jahres nach der Begehung.

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