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§ 2 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Disziplinartatbestände

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§ 2 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Disziplinartatbestände

1. Disziplinarvergehen sind namentlich

1. Straftaten;

2. Verstösse gegen die für die PHTG geltenden Vorschriften oder Anordnungen;

3. Störung von Veranstaltungen und anderweitige Beeinträchtigung des Betriebs der PHTG;

4. unredliches Verhalten bei Leistungskontrollen oder unredliche Verwendung fremder Arbeitsergebnisse;

5. Missbrauch von Ausweisschriften oder Vergünstigungen;

6. Missbrauch elektronischer Daten oder unbefugtes Eindringen in ein fremdes Datenverarbeitungssystem;

7. Verhalten, das mit der Stellung eines Studenten oder einer Studentin der PHTG unvereinbar ist oder darauf abzielt, das Image der PHTG zu schädigen.

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