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CH-TG
§ 2 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Disziplinartatbestände
§ 2 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Disziplinartatbestände
1. Disziplinarvergehen sind namentlich
1. Straftaten;
2. Verstösse gegen die für die PHTG geltenden Vorschriften oder Anordnungen;
3. Störung von Veranstaltungen und anderweitige Beeinträchtigung des Betriebs der PHTG;
4. unredliches Verhalten bei Leistungskontrollen oder unredliche Verwendung fremder Arbeitsergebnisse;
5. Missbrauch von Ausweisschriften oder Vergünstigungen;
6. Missbrauch elektronischer Daten oder unbefugtes Eindringen in ein fremdes Datenverarbeitungssystem;
7. Verhalten, das mit der Stellung eines Studenten oder einer Studentin der PHTG unvereinbar ist oder darauf abzielt, das Image der PHTG zu schädigen.