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§ 1 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Grundsatz

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§ 1 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Grundsatz

1. Studentinnen und Studenten, Personen in Weiterbildung sowie die Hörerinnen und Hörer der Pädagogischen Hochschule (PHTG) können bei Verstössen gegen die Rechtsordnung disziplinarisch bestraft werden.

Grundsatz § 2 Disziplinarordnung der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

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