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§ 9 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Zusätzliche Kosten und Gebühren

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§ 9 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Zusätzliche Kosten und Gebühren

1. Kosten für Material, Lehrmittel, Exkursionen und Sonderveranstaltungen sind in der Regel gesondert abzugelten. Sie bemessen sich am tatsächlichen Aufwand und können als Pauschale erhoben werden.

2. Die Studierenden leisten für die Finanzierung des Studierendenrats eine Unterstützungsgebühr.

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