414.24
CH-TG
§ 8 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Gebühren qualifizierende Elemente
§ 8 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Gebühren qualifizierende Elemente
1. Für qualifizierende Elemente wie Prüfungen, Leistungs- und Kompetenznachweise können Gebühren erhoben werden.
2. Besondere Aufwendungen für die Bearbeitung qualifizierender Elemente, insbesondere bei Nachleistungen und Wiederholungen, können mit einer zusätzlichen Gebühr belegt werden.