Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.24 CH-TG

§ 8 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Gebühren qualifizierende Elemente

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Gebühren qualifizierende Elemente

1. Für qualifizierende Elemente wie Prüfungen, Leistungs- und Kompetenznachweise können Gebühren erhoben werden.

2. Besondere Aufwendungen für die Bearbeitung qualifizierender Elemente, insbesondere bei Nachleistungen und Wiederholungen, können mit einer zusätzlichen Gebühr belegt werden.

← § 7 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau Gebührenerhebung § 9 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →