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§ 7 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Gebühren Weiterbildungen und Dienstleistungen

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§ 7 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Gebühren Weiterbildungen und Dienstleistungen

1. Für Weiterbildungen und Dienstleistungen werden Gebühren erhoben.

2. Es kann vom Kostendeckungsprinzip nach unten abgewichen werden, wenn

1. die Bedürfnisse der Hochschule dies verlangen oder

2. der Markt dies erfordert.

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