Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.24 CH-TG

§ 6 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Schulgeld Allgemeinbildendes Studienjahr

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 6 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Schulgeld Allgemeinbildendes Studienjahr

1. Studierende leisten für das Allgemeinbildende Studienjahr anstatt Semestergebühren ein Schulgeld, wenn ihr stipendienrechtlicher Wohnsitzkanton dieses Angebot der Studienvorbereitung nicht finanziert.

2. Für ausländische Studierende ist Abs. 1 sinngemäss anwendbar.

← § 5 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau Gebührenerhebung § 7 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →