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CH-TG
§ 6 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Schulgeld Allgemeinbildendes Studienjahr
§ 6 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Schulgeld Allgemeinbildendes Studienjahr
1. Studierende leisten für das Allgemeinbildende Studienjahr anstatt Semestergebühren ein Schulgeld, wenn ihr stipendienrechtlicher Wohnsitzkanton dieses Angebot der Studienvorbereitung nicht finanziert.
2. Für ausländische Studierende ist Abs. 1 sinngemäss anwendbar.