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§ 5 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Semestergebühr

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§ 5 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Semestergebühr

1. Wer einen Bachelor- oder Masterstudiengang, eine Stufenerweiterung, eine Facherweiterung, das Allgemeinbildende Studienjahr oder einen Weiterbildungsstudiengang absolvieren will, zahlt eine Semestergebühr.

2. Für Studiengänge, die nicht gemäss FHV anerkannt sind, kann die Hochschulleitung von einer Semestergebühr absehen.

3. Wer ein Angebot als Hörer oder Hörerin besuchen will, zahlt eine Gebühr.

4. Für Freifächer kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.

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