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§ 3 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Anmeldegebühr

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§ 3 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Anmeldegebühr

1. Wer einen Bachelor- oder Masterstudiengang, eine Stufenerweiterung, eine Facherweiterung, das Allgemeinbildende Studienjahr oder einen Weiterbildungsstudiengang absolvieren will, zahlt eine Anmeldegebühr.

2. Für Studiengänge, die nicht gemäss Interkantonaler Fachhochschulvereinbarung ab 2005 vom 12. Juni 2003 (FHV) anerkannt sind, kann die Hochschulleitung von einer Anmeldegebühr absehen.

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