414.24
CH-TG
§ 2 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Bemessung
§ 2 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Bemessung
1. Die Höhe der Gebühren richtet sich unter Berücksichtigung des Nutzens der Leistung nach dem Kostendeckungsprinzip, dem Leistungsauftrag der PHTG und den Grundsätzen dieses Reglements samt den Ansätzen im Anhang. Als Berechnungsgrundlage können Tarife festgelegt werden.
2. Die Hochschulleitung legt die Höhe der Gebühren und Tarife fest, soweit sie im Anhang nicht geregelt ist.