Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.24 CH-TG

§ 2 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Bemessung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Bemessung

1. Die Höhe der Gebühren richtet sich unter Berücksichtigung des Nutzens der Leistung nach dem Kostendeckungsprinzip, dem Leistungsauftrag der PHTG und den Grundsätzen dieses Reglements samt den Ansätzen im Anhang. Als Berechnungsgrundlage können Tarife festgelegt werden.

2. Die Hochschulleitung legt die Höhe der Gebühren und Tarife fest, soweit sie im Anhang nicht geregelt ist.

← § 1 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau Gebührenerhebung § 3 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →