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§ 1 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau - Gebührenerhebung

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§ 1 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau · Gebührenerhebung

1. Für Leistungen der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) werden Gebühren erhoben.

2. Die Hochschulleitung kann die Gebühren in besonderen Fällen ganz oder teilweise erlassen.

Gebührenerhebung § 2 Gebührenreglement der Pädagogischen Hochschule Thurgau →

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