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§ 8 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Auswahlverfahren

Auswahlverfahren
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§ 8 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Auswahlverfahren

1. Am Auswahlverfahren nimmt teil, wer

1. die Zulassungsbedingungen gemäss § 3 oder § 4 erfüllt und

2. sich frist- und formgerecht um einen Studienplatz beworben hat.

2. Für das Auswahlverfahren sind folgende Kriterien massgebend

1. Auswahlkriterium 1: für den Masterstudiengang qualifizierender akademischer Abschluss beziehungsweise die Durchschnittsnote der bislang erbrachten Prüfungsleistungen, wenn bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis vorliegt;

2. Auswahlkriterium 2: wissenschaftliche und berufliche Leistungen, das heisst für den Masterstudiengang Frühe Kindheit relevante Berufsausbildungen, praktische Tätigkeiten und pädagogisches Engagement, Forschungstätigkeiten und Forschungsaufenthalte in anderen Institutionen;

3. Auswahlkriterium 3: Ergebnis des Auswahlgesprächs mit der Auswahlkommission.

3. Für jedes Auswahlkriterium werden maximal 15 Punkte vergeben.

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