§ 8 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Auswahlverfahren
§ 8 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Auswahlverfahren
1. Am Auswahlverfahren nimmt teil, wer
1. die Zulassungsbedingungen gemäss § 3 oder § 4 erfüllt und
2. sich frist- und formgerecht um einen Studienplatz beworben hat.
2. Für das Auswahlverfahren sind folgende Kriterien massgebend
1. Auswahlkriterium 1: für den Masterstudiengang qualifizierender akademischer Abschluss beziehungsweise die Durchschnittsnote der bislang erbrachten Prüfungsleistungen, wenn bei Bewerbungsschluss noch kein Abschlusszeugnis vorliegt;
2. Auswahlkriterium 2: wissenschaftliche und berufliche Leistungen, das heisst für den Masterstudiengang Frühe Kindheit relevante Berufsausbildungen, praktische Tätigkeiten und pädagogisches Engagement, Forschungstätigkeiten und Forschungsaufenthalte in anderen Institutionen;
3. Auswahlkriterium 3: Ergebnis des Auswahlgesprächs mit der Auswahlkommission.
3. Für jedes Auswahlkriterium werden maximal 15 Punkte vergeben.