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§ 7 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Auswahlkommission

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§ 7 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Auswahlkommission

1. Für die Auswahl der Studierenden des Masterstudiengangs Frühe Kindheit setzt die Schulleitung der PHTG eine Auswahlkommission ein. Ihr gehören an: die Prorektorin oder der Prorektor für Weiterbildung und Dienstleistungen der PHTG, die Studiengangsleiterin oder der Studiengangsleiter sowie zwei für den Masterstudiengang zuständige Professorinnen oder Professoren der Universität Konstanz.

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