414.22
CH-TG
§ 5 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Aufnahmebeschränkung
Allgemeine Bestimmungen
§ 5 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Aufnahmebeschränkung
1. Die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt. Sie wird vom Schulrat jährlich festgelegt.