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§ 5 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Aufnahmebeschränkung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 5 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Aufnahmebeschränkung

1. Die Anzahl der Studienplätze ist beschränkt. Sie wird vom Schulrat jährlich festgelegt.

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