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§ 3 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Anmeldung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Anmeldung

1. Die Prorektorin oder der Prorektor Weiterbildung und Dienstleistungen der PHTG legt die Anmeldetermine in Abstimmung mit der Universität Konstanz fest und publiziert sie.

2. Der Anmeldung sind sämtliche für die Aufnahme erforderlichen Unterlagen beizulegen, so namentlich Nachweise über Ausbildungsabschlüsse, andere Qualifikationen und Berufserfahrung. Es können zusätzliche Unterlagen verlangt werden.

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