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§ 25 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz - Inkrafttreten

Schussbestimmung
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§ 25 Reglement über den Masterstudiengang Frühe Kindheit der Pädagogischen Hochschule Thurgau und der Universität Konstanz · Inkrafttreten

1. Das Reglement tritt nach Genehmigung des Regierungsrates mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

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